Neue Studie: Auslandsaktive Unternehmen sind häufiger von Missständen betroffen

Gerade für Unternehmen, die im Ausland aktiv sind, besteht laut dem Whistleblowing Report 2021 eine besonders hohe Gefahr, von illegalem und unethischem Verhalten betroffen zu sein. Zudem zeigt die Studie, dass viele Missstände in Unternehmen mit Hilfe von Hinweisgebenden aufgedeckt werden, was den hohen Nutzen von internen Meldestellen für das Erkennen und die Prävention von illegalem und unethischen Verhalten unterstreicht. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass viele im Ausland tätige Unternehmen bereits Meldestellen eingerichtet haben.

Im Rahmen des von der Fachhochschule Graubünden und EQS Group veröffentlichten Whistleblowing Reports 2021 wurden über 1'200 Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien zum Thema Missstände und Meldestellen befragt. Um illegales und unethisches Verhalten aufzuklären und vorzubeugen haben viele Unternehmen bereits interne Meldestellen eingerichtet, an die sich Personen mit ihren Hinweisen vertrauensvoll wenden können. Wie wichtig funktionierende Meldesysteme sind, zeigt die Anzahl der Unternehmen, bei denen es laut der repräsentativen Studie 2020 zu Missständen gekommen ist: In der Schweiz war dies bei jedem Dritten der Fall. Die Studie zeigt, dass Schweizer Unternehmen damit zwar etwas weniger häufig betroffen sind als die Unternehmen in den anderen Ländern, jedoch sind die finanziellen Schäden, die diese Missstände verursachen, in der Schweiz am höchsten.

Meldestellen sind ein effektives Instrument, um Missstände zu erkennen

Betrachtet man alle Länder, so verfügen über 60 Prozent der untersuchten Unternehmen über eine Stelle ausserhalb der Linie, bei der Meldungen über Missstände abgegeben werden können. Dabei zeigt sich, dass Grossunternehmen und auslandsaktive Unternehmen besonders häufig interne Meldestellen eingerichtet haben. Aus gutem Grund, wie die Studie nahelegt, denn in den untersuchten Unternehmen, die im Ausland aktiv sind, treten häufiger Missstände auf als in Unternehmen, die sich nur auf das Inland konzentrieren. Unternehmen, die einen Teil ihres Umsatzes im Ausland erwirtschaften, erhalten auch mehr Meldungen als Unternehmen ohne Auslandsaktivitäten. Dank dieser Meldungen konnte mehr als jedes Vierte Schweizer Unternehmen über 80 Prozent des Gesamtschadens identifizieren. Die Befürchtung, dass Meldestellen vor allem zu Missbrauch einladen würden, entkräftet die Studie. Schweizer Unternehmen stufen jede zweite Meldung als relevant und nur jede 20. Meldung als missbräuchlich ein. Meldestellen sind somit ein effektives Instrument, um illegales und unethisches Verhalten zu erkennen.

EU-Hinweisgeberrichtlinie: Wie sind die Unternehmen aufgestellt?

Die Unternehmen wurden zudem befragt, inwieweit sie sich mit den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie auseinandergesetzt haben, die am 17. Dezember 2021 in Kraft tritt. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer Meldestelle. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben noch bis Ende 2023 Zeit, für die Umsetzung. Auch Schweizer Unternehmen mit entsprechenden Niederlassungen in der EU sind ab diesen Zeitpunkten verpflichtet, über eine Meldestelle zu verfügen.

Obwohl die Resultate der Studie zeigen, dass die betroffenen Unternehmen die Regelungen und Vorgaben der EU-Richtline mehrheitlich als sinnvoll erachten, haben die wenigsten sämtliche notwendigen Anpassungen ihrer internen Prozesse und Strukturen vorgenommen. Nur gut jedes 20. Unternehmen aus der Schweiz, das von der EU-Richtlinie erfasst ist, ist bereits vollständig für die gesetzlichen Änderungen gewappnet.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die EU-Hinweisgeberrichtlinie vor

Die Zeit läuft und schon bald müssen alle Mitgliedsstaaten die EU-Hinweisgeberrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

  1. Warten Sie nicht ab, sondern bereiten Sie sich proaktiv auf die neue Gesetzeslage vor: Bilden Sie eine Taskforce aus relevanten Stakeholdern (z. B. Compliance-Abteilung, HR, Datenschutz) und definieren Sie Prozesse und Zuständigkeiten beim Eingang und der Bearbeitung von Hinweisen. Informieren Sie sich zudem über unterschiedliche Meldekanäle und erörtern Sie, welche davon am besten zu Ihrem Unternehmen passen.
  2. Wählen Sie einen Meldekanal, dem Ihre Stakeholder vertrauen. Achten Sie dabei darauf, dass bei dem Meldekanal die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und mit dem sie die komplexen rechtlichen Anforderungen problemlos und unkompliziert erfüllen. Als kostengünstige Best Practice haben sich hier mittlerweile digitale Meldesysteme etabliert, mit der Sie alle Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
  3. Kommunikation ist wie immer das A und O: Bieten Sie regelmäßige Schulungen und Informationsangebote an und sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeitenden über Ihr Hinweisgeberprogramm Bescheid wissen.

Der komplette Whistleblowing Report 2021 kann unter www.whistleblowingreport.de kostenfrei heruntergeladen werden.