Exportgeschäfte zeichnen sich durch Besonderheiten aus. Die Abwicklung von Exportaufträgen, wie zum Beispiel die Warentarifierung oder das Ausfüllen von Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungszeugnissen, unterliegt neben steuerlichen Bestimmungen auch speziellen zoll- und rechtlichen Vorschriften.