US-Zölle: Aktueller Stand, nächste Schritte und Handlungsempfehlungen
Am Webinar von economiesuisse für ihre Mitglieder, an welchem wir als Vertreter von swiss export teilgenommen haben, wurden die jüngsten Entwicklungen zu den US-Zöllen erläutert (Thema: «US-Zölle: Aktueller Stand, nächste Schritte und Fragen», 27. Februar 2026).
Hier stellen wir Ihnen die PowerPoint-Folien zum Download bereit. Nachfolgend erhaltet Ihr unsere Kurzeinschätzung und die wichtigsten Handlungsempfehlungen.
Kurzfazit in 20 Sekunden
- IEEPA-Zusatzzölle (seit 2. April 2025) wurden vom US Supreme Court als rechtswidrig eingestuft – ohne automatische Nichtigkeit.
- Seit 24. Februar 2026 gelten befristete Section-122-Zusatzzölle (10% + MFN) – Ausnahmen gemäss Anhängen/HTS-Codes beachten.
- Jetzt: mögliche Rückforderungen pragmatisch anstossen und je Sendung Zollsätze, Ausnahmen und Transit-Regeln sauber prüfen.
Was gilt aktuell? (Stand: 27. Februar 2026)
Welche US-Zusatzzölle gelten für Schweizer Exporte?
- Section 122: 10% + MFN, 150 Tage befristet; Ausnahmen gemäss Anhängen/HTS-Codes.
- Section 232 (sektorspezifische Zölle):
- Section 232 (sektorspezifisch): Stahl/Aluminium (50%), Autos/Autoteile (25%), LKWs (25%), Busse (10%), Kupfer (50%), Holz (10–25%), Möbel (25%).
Wie geht es nach 150 Tagen weiter?
Im Zusammenhang mit dem Joint Statement und den laufenden Prozessen wurden mögliche Optionen nach Ablauf der 150 Tage diskutiert. Relevant aus Schweizer Sicht:
- Verhandlungsmandat für ein rechtlich verbindliches Abkommen am 14. Januar 2026 durch den Bundesrat verabschiedet.
- Erste Verhandlungsrunde erfolgreich absolviert – die Verhandlungen gehen weiter.
Fazit
- Rechtlich verbindliches Abkommen bleibt zentral.
- Ziel: möglichst diskriminierungsfreier Zugang zum US-Markt und Planungssicherheit.
- Ein besseres Angebot als 15% «all-in» ist fraglich.
- Schweiz in einer anderen Situation als die EU.
- USTR will bestehende Abkommen schützen – möglicher Bonus der Beständigkeit.
Quelle: economiesuisse
Generelle Handlungsempfehlungen für Mitglieder
1) Rückforderung von (als rechtswidrig erklärten) IEEPA-Zöllen prüfen & einleiten
Da es bisher keine klare Behördenkommunikation gibt und offen ist, wie Rückerstattungen laufen, empfehlen economiesuisse resp. S‑GE, das ACH-Refund-Verfahren bei CBP zu nutzen – ohne Gewähr, dass effektiv rückerstattet wird. Daneben kommen weitere, in den Folie 6 erwähnte, Optionen in Betracht.
2) Section-122-Zusatzzölle je Sendung korrekt einordnen (aktuell: 10% + MFN)
Section 122 ist seit 24. Februar 2026 in Kraft, befristet 150 Tage (bis 24. Juli 2026, sofern der Kongress nicht verlängert). Aktuell gilt 10% ad valorem + MFN (ersetzt die IEEPA-«all-in»-Logik).
3) Ausnahmen/Anhänge aktiv abklären (HTS-Codes)
Systematisch prüfen, ob Eure Produkte unter die Ausnahmen gemäss Anhängen/HTS-Codes fallen (vergleichbar mit früheren Annex-Ausnahmen unter IEEPA).
4) Transit-Regelung nutzen, falls anwendbar
Für Ware «im Transit» gelten Ausnahmen,
- wenn sie vor dem 24. Februar 2026, 00:01 ET verladen und im Transit war und
- vor dem 28. Februar 2026, 00:01 ET in die USA eingeführt bzw. aus dem Zolllager zum Verbrauch entnommen wurde.
5) Section 232 bleibt ein Parallelthema
Section-232-Zusatzzölle bleiben in Kraft. Es gibt keine Kumulation mit dem Section-122-Zusatzzoll; bei derivativen Produkten können jedoch Nicht‑Stahl-/Nicht‑Aluminiumanteile neu 10% Zusatzzoll auslösen.
Weiterführende Informationen (Auswahl)
- Customs and Border Protection Guidance: Imposing Temporary Section 122 Duties
- Switzerland–USA Joint Statement
- Implementing Certain Tariff-Related Elements of the Framework for a United States–Switzerland–Liechtenstein Agreement on Fair, Balanced, and Reciprocal Trade
- CSMS #67133044 – Guidance: Implementation of Tariff-Related Elements of the Framework for a United States–Switzerland–Liechtenstein Agreement
- Joint Statement on a Framework for a United States–Switzerland–Liechtenstein: Agreement on Fair, Balanced, and Reciprocal Trade (nur in Englisch verfügbar)







































