Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) – was Schweizer Unternehmen wissen müssen

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Am 30. Dezember 2025 wird voraussichtlich die europäische Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) in Kraft treten. Davon betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, die Waren in den Produktkategorien Holz, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Rinder in die EU exportieren, zum Beispiel Schokolade oder Kaffeekapseln. Der Geltungsbereich kann in Zukunft auf weitere Waren ausgedehnt werden.

Die Umsetzung der EUDR-Vorschriften ist komplex. Die Hauptverantwortung liegt beim Unternehmen, das Waren der erwähnten Kategorien auf den EU-Markt bringt. Für Schweizer Firmen hat das zur Folge, dass sie entweder direkt oder indirekt von der Verordnung betroffen sein könnten. Auch bei vorgelagerten Wertschöpfungsketten müssen Unternehmen ihren Kunden EUDR-relevante Informationen zur Verfügung stellen.

Schwerpunkte

  • Einführung in die EUDR
  • Vorschriften und Voraussetzungen für Schweizer Unternehmen
  • Registrierungs- und Datenpflichten
  • Handlungsempfehlungen für Schweizer Unternehmen

Leitung

Anais Schatz, Global Business Developer Customs, Kühne + Nagel Management AG
Frédérique Landry-Reeb, Geschäftsführerin und Gründerin FLRE Concept Sàrl, Moderation

Termin11.11.2025, Webinar / Webinaire

Dauer

1 Stunde von 10.30 bis 11.30 Uhr

Das Webinar ist auf Englisch.

Kosten

Mitglieder kostenlos / Person
Nichtmitglieder CHF 80.00 / Person

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