Warenursprung und Präferenzen – mit Sicherheit bestimmen
Täglich werden in der Schweiz Ursprungsnachweise ausgestellt, die einer genaueren Prüfung durch die Behörden nicht standhalten. Ein falsch deklarierter Warenursprung kann mit einer Busse bestraft werden, und es drohen Schadenersatzansprüche der Warenempfänger hinsichtlich Zollnachforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass ein Aussteller solcher Nachweise die Vorschriften nicht nur kennt, sondern in der täglichen Praxis auch umsetzen kann. Die Freihandelsabkommen und insbesondere die Listenregeln mögen verschieden sein, die Vorgehensweise zur Ursprungskalkulation ist aber identisch.
Auch für Exportunternehmen birgt die Aufhebung der Industriezölle auf schweizerische Importe per 1. Januar 2024 zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit der Präferenzbestimmung, die es zu berücksichtigen gilt.
In diesem Seminar erarbeiten Sie anhand konkreter Beispiele ein solides Basiswissen, damit Sie in Zukunft Ursprungsnachweise mit Sicherheit erstellen und behördlichen Nachforschungen gelassen entgegenblicken können.
Schwerpunkte
- Freihandelsabkommen der Schweiz – Fokus EU/EFTA
- Zolltarif – Harmonisiertes System (HS), Ausfuhrbewilligungen
- Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz per 1.1.2024 – Auswirkungen für Exporteure
- Nichtpräferenzieller Ursprung (VUB)
- Geltungsbereich und Dokumente (UZ)
- Präferenzieller Ursprung
- Geltungsbereich und Dokumente (z. B. EUR. 1)
- Ursprungskriterien
- Kalkulationsregeln
- Dokumentation der Vorprodukte
- Ermächtigter Ausführer – Rechte und Pflichten
- Fallstudien / Praktische Übungen
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen der Bereiche Export, F&E, Einkauf und Logistik, Export- und Verkaufssachbearbeiter*innen
Leitung
Stephan Brugger, eidg. dipl. Exportleiter, selbstständiger Berater für Exportabwicklungsfragen
Termine30.05.2024, Zürich
21.11.2024, Zürich
Dauer
1 Tag von 8.30 bis 16.00 Uhr
Kosten
Mitglieder CHF 730.00 / Person
Nichtmitglieder CHF 880.00 / Person